VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

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ValentinS
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VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#1

Beitrag von ValentinS » 31.12.2023, 09:44

Hallo zusammen,
das Thema Gewerbeanmeldung hatte ich hier schon öfters mitgelesen, nun wird es bei mir spruchreif und vielleicht ist's für den ein oder anderen von Euch auch interessant was ich an Informationen zusammengetragen habe.

Ab 2024 nutze ich die Möglichkeit mir mein Werken zu entgelten im Rahmen einer gewerblichen Nebentätigkeit. Ich habe vor, weiter nur das zu bauen, was mir Spaß macht. Instrumente, die ich bereit bin abzugeben, stehen dann zum Verkauf. Merkmale meiner Instrumente bzw. der Werbeblock findet sich ganz unten. (dance a)

Eine Gewerbeanmeldung GewA 1 (Beispiel: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/gew ... eldung.pdf) ist schnell ausgefüllt, die Felder 1 und 2 bleiben leer, ich möchte im Rahmen der Kleinunternehmerregelung tätig werden. Der Umsatz pro Jahr muss dabei unter 22.000 € liegen.
Rechnungen werden ausgestellt mit dem Vermerk: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer nach Paragraph 19UStG", d.h. ich berechne keine Mehrwertsteuer.
Blöd ist, dass ich bei Einkäufen weiterhin Mehrwertsteuer bezahlen muss wenn ich von der Kleinnternehmerregelung gebrauch mache.

Eine Anmeldung bei einer Handwerkskammer steht auch noch aus, diese kommt dann auf mich zu sobald die Stadt dann endlich meine Anmeldung verarbeitet hat.

Die Kosten für die Anmeldung eines Gewebe betragen in Stuttgart 60€, der Mitgliedsbeitrag bei der Handwerkskammer ist auch überschaubar. Näheres dazu weiss ich noch nicht.

weitere Infos

Kein Handelsregistereintrag für Kleingewerbe: Ein Kleingewerbe zählt nicht als Handelsgewerbe, und sein Inhaber ist dementsprechend von der Eintragungspflicht befreit (rechtlich zählen sie nicht zu den Kaufleuten). Einem Kleinunternehmen steht es offen, sich freiwillig ins Handelsregister einzutragen

Wenn du neben deinem Hauptberuf noch ein Kleingewerbe betreibst und dabei Gewinn erzielst, erhöht sich dein „zu versteuerndes Einkommen“. Dann zahlst du im Folgejahr Einkommensteuer nach. Falls du mit deinem Nebengewerbe Verlust machst, sinkt dein steuerpflichtiges Gesamteinkommen.

Wie mache ich eine EÜR Kleinunternehmer?
Die Einnahmenüberschussrechnung für dein Unternehmen reichst du zusammen mit deiner Steuererklärung bei deinem Finanzamt ein. Dazu füllst du einfach die Anlage EÜRaus. Das passende Formular findest du im Steuerverwaltungsprogramm ELSTER. Dort trägst du deine zuvor ermittelten Betriebseinnahmen und -ausgaben ein.

Ein Unternehmer verliert seinen Kleinunternehmerstatus auch dann, wenn er nur einmalig über der Umsatzgrenze lag. Das gilt auch dann, wenn zu Beginn des Jahres feststeht, dass der Jahresumsatz wieder unter die Grenze von 22.000 Euro fällt.


Merkmale / Besonderheiten VAL-Guitars

Meine Gitarren baue ich als Arbeitsinstrumente. Ich möchte meine Instrumente spielen, auch im Bühneneinsatz.
Mein Fokus liegt auf bestmöglichem Klang und nicht auf Verzierungen. Ich halte meine Instrumente bewusst schlicht.
Der Hals ist geschraubt. Eine Halswinkel-Anpassung ist dadurch sehr einfach möglich (für den unwahrscheinlichen, aber nicht komplett unmöglichen Fall wenn irgendwann ein Neck-Reset durchgeführt werden soll).
Der Halsstab kann einfach getauscht werden bei Bedarf. Ich verbaue Edelstahlbünde.
Die Zargen bestehen aus zwei vollmassiven Schichten, sind insgesamt rund 5mm stark und deutlich stabiler als Einfachzargen.
An der Kopfplatte sorgt es ein möglichst gerader Saitenverlauf für mehr Stimmstabilität und beugt bei häufigem Umstimmen dem Reißen von Saiten vor.
Die Korpushölzer sind bei mir meistens geölt, die Oberflächen lassen sich bei Bedarf schnell und einfach aufhübschen.
Zederndecken sind weich und empfindlich – ich verstärke sie durch Glasfasermatten.
Die Decken werden von Innen lackiert, dadurch reagieren sie weniger empfindlich auf Luftfeuchtigkeitsschwankungen.

https://www.instagram.com/valguitars/
https://www.facebook.com/valguitars/
https://www.youtube.com/@Acoustic_Guitars

...bei mir wird hart getestet ;) https://youtu.be/V8kIUlA-HEo?si=DiiHHM6qUJI2b1pO
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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#2

Beitrag von Düsentrieb » 31.12.2023, 13:25

Danke für die Zusammenfassung, das könnt in ferner Zukunft vielleicht mal relevant werden :) Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinen schönen Gitarren!

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#3

Beitrag von Poldi » 31.12.2023, 16:32

Ich wünsche dir viel Erfolg. (dance a)

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#4

Beitrag von Simon » 02.01.2024, 20:23

Lieber Valentin, viel Glück!
ich finde deine Gitarren einfach wunderschön, und hoffe du hast Erfolg damit!

spannend auch zu sehen wie die rechtliche Situation bei euch in Deutschland ist, hier in Österreich ist es ja komplett anders!

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#5

Beitrag von Burghard » 03.01.2024, 13:27

Alles Gute und viel Erfolg.
Gruß Burghard

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#6

Beitrag von BaldMansMojo » 09.01.2024, 14:01

Tipp - muss nicht funktionieren, kann aber funktionieren. Bis zu meinem Umzug vor 3 Jahren hatte ich noch "Handel mit Gitarrenteilen" eingetragen. Nie was gemacht, weil ich die Teile einfach nur durchreiche. Vorteil war, dass ich nicht bei der Handwerkskammer gemeldet war, sondern bei der IHK. Das kostete keinen Beitrag. Beim Umzug habe ich das weggelassen und wurde automatisch bei der Handwerkskammer München als "Zupfinstrumentenmacher" (dabei repariere ich nur) eingetragen. Minimalbeitrag etwas über 100.- pro Jahr.
Gruss - Martin


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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#8

Beitrag von U. Fischer » 09.01.2024, 22:16

Ich schliesse mich gerne an und wünsche Dir viel Erfolg. GewA 1 habe ich 2013 angemeldet, hat - soweit ich mich erinnere - hier in Köln auch 60,- gekostet. Die Ausstellung einer Zweitschrift (Original hatte ich irgendwo verschlunzt) dann nochmal 60,-, etwas happig, aber Doofheit darf ja auch gerne bestraft werden.

Das Gewerbe hatte ich damals angemeldet, weil ich für verschiedene Musikschulen Instrumente reparierte. Die habe ich zwar aus Gutmütigkeit immer extreeemst günstig repariert (Kopfbruch 50,-) aber die Schulen brauchten eben Quittungen.

Mittlerweile repariere ich nicht mehr, ich verkaufe lediglich hin- und wieder Gitarren. Hilft aber nichts, ich bekomme permanent Anfragen, die ich dann in der Regel an Kollegen weiterleite. Hoffentlich gehts Dir da anders...ich drücke Dir den Daumen.

Gruß
Uwe

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#9

Beitrag von wasduwolle » 11.01.2024, 08:34

Hi Valentin,
Viel Erfolg mit deinem Unternehmen.
Ich habe 2022 eine GbR gegründet und ich mache die Buchhaltung mit sevdesk und bin sehr zufrieden damit.
Ich hab inzwischen einiges bei wirmachendruck bestellt, zu günstigen Preisen und sehr schnell.
Was ich verkehrt gemacht habe, war das Konto bei Penta, war das günstigste. PENTA wurde übernommen, dadurch war das Durcheinander groß
Viele Grüße
Wolle
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Wolle

Wenn du Saunazubehör suchst, besuche mich auf
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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#10

Beitrag von bea » 15.01.2024, 01:48

Hach, und ich bin froh, dass ich mein Gewerbe letztes Jahr abgemeldet und im Dezember endlich auch die Last des Geschäftsraums losgeworden bin. Leider steht die Abschlußbilanz noch aus.

Und dann kann ich hoffentlich endlich meinen Lebensabend genießen.

Valentin: Dir natürlich trotzdem viel Erfolg!

Und pass bloß auf, dass Dir nicht die Krankenversicherung mit unverschämten Forderungen einen dicken Strich durch die Rechnung macht. Bei mir wollten sie den Mindestbeitrag für Gewerbe trotz Nebenerwerb ZUSÄTZLICH zum Beitrag aus der Altersrente - ich könnte daher nichtmal irgendwas im Umfang eines Minijobs machen.
LG

Beate

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#11

Beitrag von ValentinS » 25.02.2024, 07:45

Zwischenstand: Im November habe ich mein Gewerbe angemeldet bei der Stadt. Anfang Januar kam der Gebührenbescheid und ich habe gleich bezahlt. Jetzt kam Post vom Finanzamt, ich möge den Fragebogen „Formular zur umsatzsteuerlichen Erfassung“ ausfüllen, am besten in "ELSTER". Vom Finanzamt brauche ich die Steuer-Identifikationsnummer für mein neu gegründetes Gewerbe, damit ich ordnungsgemäß Rechnungen ausstellen kann.
Blöd nur, dass man für die Anmeldung in ELSTER eine Steuer-Identifikationsnummer eingeben soll - die man aber noch nicht hat da man die ja gerade erst beantragen will! Bei Excel nennt sich sowas Zirkelbezug.
Lösung: Man gibt die an, die man schon hat, in meinem Fall war es die gemeinsame Steuernummer von meiner Frau und mir.
Wenn man den ELSTER-Zugang gemeistert hat dann erwartet einen ein 18-seitiger Fragebogen mit (mir) unverständlichen Fragen die sich dann (wieder nach meiner Auffassung nach) gegenseitig Wiedersprechen und die Bearbeitung verunmöglichen. Mein Steuerberater ist so freundlich und erledigt das für mich. Mal schauen wie lange das noch dauert. :?

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#12

Beitrag von Janis » 25.02.2024, 09:43

Hm, ich musste bei meiner Anmeldung die Stammdaten und Betätigungsfeld angeben und dann ankreuzen ob „normales“ oder Kleingewerbe. Bei zweitem konnte ich das meiste darauf folgende einfach ignorieren ( weiter auf Seite X). Das ist jetzt aber schon einige Jahre her und war vor Elster. Ich nutze auch die Nummer die ich vorher hatte.

Viel Erfolg im Paragrafen-Dschungel !
Viele Grüße,
Jan

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#13

Beitrag von ValentinS » 26.02.2024, 06:46

Janis hat geschrieben:
25.02.2024, 09:43
Hm, ich musste bei meiner Anmeldung die Stammdaten und Betätigungsfeld angeben und dann ankreuzen ob „normales“ oder Kleingewerbe. Bei zweitem konnte ich das meiste darauf folgende einfach ignorieren ( weiter auf Seite X). Das ist jetzt aber schon einige Jahre her und war vor Elster. Ich nutze auch die Nummer die ich vorher hatte.

Viel Erfolg im Paragrafen-Dschungel !
Ich hab überlegt ob es sich dank dem Hinweis von Jan lohnt in die Zeitmaschine zu steigen und die Anmeldung in der Vergangenheit zu erledigen. Aber dann ist mir eingefallen dass ich ja erst jetzt soweit bin dass ich nicht wegen "Liebhaberei" wieder vom Finanzamt rausgeschmissen werde wenn das Gewerbe in den letzten Jahren keinen Gewinn abwirft... :D

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#14

Beitrag von Janis » 26.02.2024, 10:53

Wenn du jetzt neben deinen tollen Instrumenten auch Fluxkompensatoren baust, würde ich aber kein Kleingewerbe anmelden.
Die Dinger gehen bestimmt weg wie warme Semmeln und die Umsatzgrenze ist schnell erreicht.
Ich würde einen für mein DeLorean-Projekt nehmen, das Teil fehlt mir noch. :D
Und wenn du zurückreist, tu uns doch den Gefallen und fahr noch ein paar Jahre weiter in die Vergangenheit.
Da gibt es einiges, was sich zu verhindern lohnt. Auf dem Rückweg kannst du getrost die Anmeldung vor zehn Jahren machen,
dein Wissen um die Machbarkeit nimmst du ja mit und würdest bei deiner Rückkehr zehnjähriges Bestehen feiern (dance a)

Spaß und offtopic bei Seite, ich wollte eigentlich nur meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen,
dass zwar viel von Entbürokratisierung und einer "neuen Gründerzeit" gefaselt wird, in der Realität aber selbst eine Kleingewerbe-Anmeldung in den letzten Jahren scheinbar deutlich komplizierter geworden ist.
Viele Grüße,
Jan

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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#15

Beitrag von kehrdesign » 26.02.2024, 12:01

Bei meiner Gewerbeanmeldung in 1993 hatte ich lediglich einen Termin beim Landratsamt, zu dem ein einziger A5-Zettel vom Gewerbeamt ausgefüllt wurde, den ich nur noch unterschreiben musste. Als Betätigungsfeld hatte ich angegeben: "Ausführung von und Handel mit Dienstleistungen" zuzgl. weniger Einschränkung gemäß Maklergesetz, etc. ... Daraufhin erübrigte sich auch die Frage der Zuständigkeit von IHK oder HWK. Rund 15 Jahre später genügte ein weiterer 10-minütiger Gewerbeamts-Besuch für eine Ergänzung um künstlerische Produkte.

Mittlerweile habe ich als reiner Rentenempfänger mehr amtliche Aktionen zu erledigen als während meiner gewerblichen Tätigkeit. Damals genügte anfangs die jährliche Steuererklärung und die jährliche bzw. regelmäßige Überweisung der Steuer (Ist-Versteuerung) sowie der zwingenden Beiträge (IHK, freiwillige gesetzl. KV, etc.). Aufwendiger wurde es erst mit Einführung der Digitalisierung in Form von Elster & Co., was eine Flut von diversen Fragebögen auslöste, natürlich erstmal in Papierform :roll: . Das Prinzip, welches hier dahintersteckt, ist die umständliche Verlagerung der Datenerfassung auf den Klienten und dies des öfteren mehrfach mangels effektiver Vernetzung der Ämter. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die als Begründung immer wieder herhalten muss, ist bei der Übertragung in nationales Recht derart weichgespült und zweckentfremdet worden, dass sie mehr Ärgernis als in ihrem ursprünglichen Sinne von Nutzen ist.
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Re: VALguitars & Gewerbeanmeldung & Kleinunternehmerregelung

#16

Beitrag von ValentinS » 21.03.2024, 15:45

Endlich! habe ich meine Umsatzsteuer-ID und kann/könnte nun Rechnungen ausstellen.

Noch möchte ich aktuell nichts verkaufen damit ich für meine nächste Ausstellung auch was zum Zeigen habe.
Ich bin bei den Schorndorfer Gitarrentagen 2024 auch als Aussteller mit dabei.

https://www.schorndorfer-gitarrentage.d ... usstellung

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