Bin per Zufall über einen Tweet von einem Rechtsanwalt gestolpert. Er postete ein Foto mit dem Ausschnitt einer Urteilsbegründung mit welcher ein Richter am AG Leverkusen die Beklagte zur Zahlung der Anwaltsvergütung verurteilte. Der abgebildete (relevante) Text lautet wie folgt:
Das werd ich mir merken für den Fall, daß ich mich jemals wieder selbständig machen sollte. Schließlich gilt das nicht nur für Anwälte und Maler.Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Dieser setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. "Wieviel kostet das?" fragte der Kaiser. "Drei Goldstücke" antwortete der Maler. "Findest du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?" Da sprach der Maler: "Edler Kaiser, du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn."
So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird.